AGB's

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten sowohl für den Finanzierungs- als auch für den Beraterbereich, im Übrigen für sämtliche gewerblichen Tätigkeiten. Dazu gibt es jeweils separate Verträge, auf die die AGB Anwendung finden.

1. Vertragsabschluss
Mit Abschluss des jeweiligen Vertrages (Maklervertrag, Darlehensvermittlungsvertrag, Beratervertrag, etc.) bzw. mit Inanspruchnahme der vertraglichen Leistung bzw. beim Maklervertrag mit der Anforderung eines Exposés, Objektbesichtigungen oder Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer/Vermieter/Verpächter bzw. derzeitigem Mieter/Pächter eines von der Gastronomieberatung FT Konzepte angebotenen Objektes, kommt ein Maklervertrag bzw. ein sonstiger Vertrag zustande. Der Gastronomieberatung FT Konzepte ist eine provisionspflichtige Tätigkeit auch für die andere Seite des beabsichtigten Vertrages gestattet.

2. Maklercourtage
Kommt es aufgrund einer Tätigkeit der Gastronomieberatung FT Konzepte zum Abschluss eines Miet-/Pacht-/Kaufvertrages, so berechnet sich die Vermittlungs-provision wie folgt:

a) Bei Vermittlungen von Grundbesitz (bebaut oder unbebaut) jeweils 3 % vom Kaufpreis einschl. des Wertes all jener Leistungen und Werte, die der Käufer übernimmt (z. B. Inventarablöse),
b) bei Anmietung von Wohnräumen 2 Netto-Monatsmieten für den Mieter,
c) bei Anmietung/Anpachtung von Gewerberäumen / Gewerbeflächen / Gaststätten / Hotels 3 Netto-Monatsmieten.
O. g. Preise verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer i. H. v. derzeit 19 %.

Die Maklercourtage ist bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages bzw. schon bei der Unterzeichnung des Miet-/Pachtvertrages verdient und zur Zahlung fällig. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.

3. Notarielle Beurkundung bzw. Abschluss des Miet- o. Pachtvertrages
Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Abschluss des Miet- / Pacht- oder Kaufvertrages und auf eine Ausfertigung des Vertrages. Bei notariellen Miet-/Pacht- oder Kaufverträgen hat der Makler darüber hinaus das Recht, im Vertrag seinen Courtageanspruch in Form einer Maklerklausel mit beurkunden zu lassen. Die Kosten dieser notariellen Beurkundung trägt der Käufer.

4. Gleichwertigkeit
Dem Abschluss eines Miet-/Pacht- oder Kaufvertrages entsprechen der Erwerb der Immobilie im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen Anteilen, sowie der Erwerb eines anderen vergleichbaren Objektes des Verkäufers. Wird ein durch die Gastronomieberatung FT Konzepte nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt zunächst angemietet oder gepachtet, binnen von 5 Jahren allerdings käuflich erworben, so ist die hierfür vereinbarte Courtage abzgl. der für den Miet- oder Pachtvertrag bereits gezahlten Courtage noch zu zahlen.

5. Schadenersatz
Alle Angebote in Form von Exposés in schriftlicher, mündlicher bzw. elektronischer Form oder sonstige objektbezogene Daten sind streng vertraulich und nur für den Interessenten bestimmt. Sollte ein Dritter durch Verschulden des Interessenten Kenntnis von den Angeboten erlangen und kommt es zum Abschluss eines Miet- / Pacht- oder Kaufvertrages des Dritten mit dem durch die Gastronomieberatung FT Konzepte nachgewiesenen Objekteigentümers, ist der Interessent gegenüber der Gastronomieberatung FT Konzepte zum Schadenersatz in voller Höhe der entgangenen Courtage verpflichtet. Ist dem Auftraggeber/Empfänger das von der Gastronomieberatung FT Konzepte nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist ihr dies unverzüglich, aber spätestens binnen 3 Tagen ab Entgegennahme/Erhalt der Objektinformationen/Erhalt des Exposés mitzuteilen und ggf. nachzuweisen. Ansonsten ist die dafür entstandene Courtage dementsprechend zu entrichten. Der Makler ist, unbeschadet des Rechtes einen weiteren Schadenersatz zu verlangen, berechtigt, Ersatz seiner Aufwendungen sowie ein angemessenes Entgelt für seine Tätigkeit geltend zu machen für den Fall, dass :

- der Auftraggeber während der Vertragslaufzeit seine Verkaufs bzw. Vermietungsabsicht aufgibt - der Auftraggeber während der Vertragslaufzeit einen anderen Makler einschaltet - der Auftraggeber die Durchführung dieses Vertrages behindert oder erschwert.

Im Wege des Aufwandersatzes werden vom Auftragnehmer dem Auftraggeber die Kosten für Inserate, Fahrtkosten, und sonstige Auslagen mit einer Pauschale von 150,00 € zzgl. 19 % MwSt. berechnet. Der Zeitaufwand des Auftragnehmers und die von ihm erbrachten Bemühungen wird mit 30 % der vereinbarten Gesamtprovision zzgl. 19% MwSt. abgegolten.

6. Haftung
Sämtliche Unterlagen und Angaben zum Objekt basieren auf erteilten Informationen Dritter. Daher kann die Gastronomieberatung FT Konzepte für die Richtigkeit und Vollständigkeit deshalb keine Haftung übernehmen. Vom Makler erstellte Exposés stellen lediglich eine grobe Vorabinformation dar. Als Rechtsgrundlage dient allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag bzw. der abgeschlossene Miet- oder Pachtvertrag. Eine Haftung für unrichtige Angaben ist bei fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. Die Abtretung von Schadenersatzansprüchen durch Auftraggeber bzw. Interessenten ist ausgeschlossen. Die Gastronomieberatung FT Konzepte ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Ein vorzeitiger Zwischenverkauf ist zulässig.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aachen.

8. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden zwischen den Parteien durch Regelungen ersetzt, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommen und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderlaufen.

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